Ein machtloser Staat
Die Islamische Republik Iran ist ein komplexer, in vielerlei Hinsicht auch überraschend schwacher Staat. Gesetze werden in vielen Bereichen – absolut offenkundig – nicht exekutiert. Paradigmatisch dafür ist der Straßenverkehr, dessen offensichtlich sinnvolle Regeln (wie Gurt- oder Helmpflicht) trotz allgegenwärtiger Polizeipräsenz konsequent ignoriert werden, aber diese Schwäche dehnt sich auf weit wichtigere Bereiche aus, wie der Verwaltung des Wasser- und Stromverbrauchs, der Städteplanung oder der Bekämpfung des Schmuggels.
Im Gespräch schätzen fast alle Iraner, ungeachtet ihrer Weltanschauung und prinzipiellen Einstellung zur „islamischen“ Regierungsform, ihre gesamte jetzige Führungsriege als heuchlerisch und unfähig ein (außer eventuell bei der Selbstbereicherung). Der Staatsapparat genießt trotz der omnipräsenten Propaganda und des demokratischen Anstrichs kaum Legitimität. Dabei ist Macht im engen Sinn untrennbar an Legitimität gebunden, wie es Arendt eindrücklich formuliert:
„Was den Institutionen und Gesetzen eines Landes Macht verleiht, ist die Unterstützung des Volkes, die wiederum nur die Fortsetzung jenes ursprünglichen Konsenses ist, welcher Institutionen und Gesetze ins Leben gerufen hat.“ 1
Die fehlende Unterstützung für die vier obersten staatlichen Institutionen2 des iranischen Staats – Legislative, Judikative, Exekutive und „Revolutionsführer“ – führt also im Arendt'schen Sinn zu ihrer eigentlichen Machtlosigkeit, die sich wie eingangs dargesellt in der weitverbreiteten Missachtung der Gesetze manifestiert.
Das Kopftuch als Gewaltandrohung
Es drängt sich die Frage auf, wie ein derartiger, überwiegend machtloser Staatsapparat sich seit fast vierzig Jahren am Leben halten konnte und dabei einen Krieg, harte Sanktionen und mehrere Aufstände (zuletzt 2009) überlebte. Ein Teil der Antwort (auf den anderen Aspekt gehe ich in einem späteren Artikel ein) ist Gewalt – Gewaltausübung und Gewaltandrohung. Gewalt sollte nicht mit Macht verwechselt werden, weil sie auf der Voraussetzung der Unfreiwilligkeit und damit der Illegitimität beruht:
„Was niemals aus den Gewehrläufen kommt, ist Macht.“ 3
Der iranische Staatsapparat wendet Gewalt nur an, um einen Systemwechsel, signifikante Reformbestrebungen oder Kriminalität zu unterbinden, nicht aber um einfache Gesetze durchzusetzen.4 Die Gewalt nimmt verschiedene Formen an, die von der Exekution Intellektueller über die Inhaftierung und Folter protestierender Studenten oder den Hausarrest politischer Dissidenten bis zur bloßen Beschlagnahmung in Ungnade gefallener Zeitungen reichen.
Ein alltäglichere aber zumindest ebenso wichtige Form der Gewalt liegt der Durchsetzung der islamischen Kleidungsvorschriften zugrunde, insbesondere5 jener für Frauen. Die Regeln sind nicht genau definiert und haben sich mit der Zeit deutlich gelockert; dennoch wird etwa die Vorschrift, dass Frauen in der Öffentlichkeit zumindest einen Teil der Haare bedecken müssen, absolut lückenlos eingehalten – ein beeindruckender Kontrast zur allgemeinen Indisziplin.
Der Vollständigkeit halber möchte ich betonen, dass auch ohne diese Vorschriften wohl eine Mehrheit der iranischen Frauen – aus einer Mischung von Religiosität und Tradition – eine Art Kopfbedeckung tragen würde.6 Die meisten anderen Frauen empfinden das Kopftuch eher als lästige Schikane denn als wirkliche Unterdrückung – die weit substanziellere Benachteiligung der Frauen im Iran findet in der Arbeitswelt und im Familienrecht statt.
Aber auch wenn das Kopftuch keinesfalls die problematischste Form der Diskriminierung von Frauen im Iran darstellt, würde man irren, wenn man den Zwang dazu als harmlose, etwas bizarre Tradition abtäte. Dieses Narrativ ist genau jenes, dass die Islamische Republik nach außen trägt, nach dem Motto: jedem Land seine Traditionen und Kleidungsvorschriften – Kopftuchpflicht und Nacktheitsverbot als Artverwandte.7
Eine solche Bagatellisierung verschleiert den zentralen Unterschied zwischen Macht und Gewalt, zwischen Legitimität und Illegitimität. Das Verbot der öffentlichen Nacktheit im Westen ist tatsächlich eine soziale Norm, die von fast jedem als solche akzeptiert wird. Ein Verstoß dagegen, der ohnehin kaum stattfindet, würde als Exzentrizität oder Unappetitlichkeit betrachtet und primär sozial geahndet werden. Zur Aufrechterhaltung einer solchen Norm bedarf es keiner massiven Polizeipräsenz, es muss an etwaigen Rebellen auch kein Exempel statuiert werden, es braucht keine Androhung schwerer Gefängnisstrafen oder gar körperlicher Züchtigung. Der Kopftuchzwang im Iran ist hingegen nicht durch universelle gesellschaftliche Akzeptanz, sondern nur durch derartige Gewaltandrohung und -ausübung durchsetzbar. Die extrem harten Strafen für Protestierende bezeugen dies eindrücklich.
Die Beachtung der „islamischen“ Kleidervorschriften ist demnach eine direkte Konsequenz angedrohter Gewalt. Dadurch wird sie auch zum wichtigsten, weil absolut omnipräsenten Symbol des Gewaltpotenzials der Islamischen Republik. Weit mehr als die ebenfalls allgegenwärtigen, aber lachhaften Straßenpolizisten oder die ständigen, jedoch leicht zu ignorierenden Gebetsaufrufe der Moscheen erinnert jede einzelne Frau in der Öffentlichkeit daran, die Antwort auf die Infragestellung der Grundfeste des Systems rohe Gewalt ist.
Es ist unvorstellbar, dass im jetzigen System der Kopftuchzwang fällt. Der iranischen Führung ist bewusst, dass ein machtloser und der Gewalt unfähiger Staat sich auf Dauer nicht halten kann.
Die Islamische Republik erhält sich maßgeblich durch Gewalt und das Kopftuch ist das omnipräsente Symbol dafür. Aus diesem Grund ist es auch unvorstellbar, selbst wenn andere Frauenrechte signifikant ausgebaut würden, dass der Kopftuchzwang im derzeitigen System fällt. Es wäre das Zeichen dafür, dass neben Machtlosigkeit auch Gewaltlosigkeit Einzug gehalten hat. Die iranische Elite ist sich dessen bewusst, dass der Staat damit seine wichtigste Stütze verlöre und ein Systemwechsel unabwendbar würde.8
Nachtrag (21. Oktober 2018): Im folgenden Artikel gehe ich etwas ausführlicher auf die Stabilität der Islamischen Republik ein und versuche darzustellen, dass das politische System zwar nicht legitim ist, sich das Volk zugleich mit der Illegitimität größtenteils abgefunden hat.
- Arendt, Hannah (1970) Macht und Gewalt, München:Piper. ↩︎
- Natürlich gibt es auch Institutionen, die für einen Großteil der Bevölkerung legitim sind, wie Krankenhäuser, Universitäten, Sportteams, usw. ↩︎
- Arendt, Hannah (1970) Macht und Gewalt, München:Piper. ↩︎
- Diese Fokussierung der Gewaltausübung könnte ebenfalls zur Stabilität beigetragen haben, weil kein überproportional großer Polizeiapparat benötigt wird und durch – für das System gefahrlose – Regelübertretungen die Illusion von Freiheit entstehen kann. ↩︎
- Es gelten auch für Männer – weniger weitreichende – Kleidungsvorschriften, die Oberkörper und Beine betreffen und ebenfalls ganz überwiegend eingehalten werden. ↩︎
- Es ist hingegen unwahrscheinlich, dass eine Mehrheit auch den Zwang für alle Frauen gutheißt. ↩︎
- Außenminister Zarif: „Every society has a dress code“, auch Massoumeh Ebtekar, die Vizepräsidentin für Frauenangelegenheiten, greift zur selben Analogie. ↩︎
- Es würden wohl sofort radikale Milizen in die Bresche springen, um das Kopftuchverbot durch unbeschränkte private Brutalität weiterhin aufrecht zu erhalten, was zu einem vollständigen Zusammenbruch des ohnehin schwachen staatlichen Gewaltmonopols führen würde. ↩︎